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Modernisierung DDR-Aufzüge

Die TGL-Steuerungen sind nicht die Schlechtesten!

Für die meisten TGL-Aufzugssteurungen in den Wohnhäusern oder an Seil-Lastenaufüge gilt, dass diese auch weiterhin den grundsätzlichen "Bestandsschutz" genießen.

Voraussetzung ist natürlich, dass eine kontinuierliche und qualifizierte Instandhaltung erfolgte. 

Einschränkungen treten dann auf, wenn diese Anlagen erheblich umgebaut (modernisiert) werden und dem Stand der Technik angepasst werden müssen. Aber auch für diese (nachträglichen) Maßnahmen sind diese Steuerungen geeignet, mit relativ wenig Aufwand  den gesetzlichen Forderungen genüge zu tun.

Was spricht für den Erhalt der Anlagen?

Fazit: Mit den Ersatz- und Modernisierungsteilen ist es möglich, schrittweise - nach technischem Erfordernis und wirtschaftlicher Möglichkeiten  - die Anlagen zu stabilisieren und gleichzeitig zu modernisieren. Es gibt doch nichts Besseres, als mit voller Kundenzufriedenheit die Anlagenrendite zu optimieren! Oder? 

Und für den Fall, dass Instandhaltungsversuche mit mäßiger Aussicht auf dauerhaften Erfolg nicht mehr sinnvoll erscheinen, empfehlen wir den Ersatz des Steuerungseinsatzes im Schaltschrank. Geht bei fast jeder Anlage, die nicht über Busleistungen angesteuert werden.

 → Sehr preiswerter Betrieb / Unterhalt der Aufzugsanlagen durch einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens.

Probleme mit Ihren TGL-Anlagen? Rat gesucht? Wir helfen weiter!


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